Organisatorisches für Lerntherapie und Beratung
- Erstgespräch : Sie verabreden einen kostenlosen Termin (bis zu 60 Minuten) zum Kennenlernen.
- Zielvereinbarung: Gemeinsam wird das Ziel der Gespräche oder der Therapie festgelegt.
- Therapievertrag: Umfang und Rhythmus der Termine werden verbindlich vereinbart und gegebenenfalls schriftlich festgehalten.
- Lerntherapie: Sie kann privat vereinbart werden oder über die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erfolgen. In beiden Fällen wird (nach dem ersten Hilfeplangespräch) ein Therapie-Vertrag geschlossen, der Inhalt, Umfang und Kosten der Lerntherapie festhält.
- Kosten: In der Regel rechne ich privat und nach erfolgter Stunde ab. Ich arbeite mit einem Regelsatz, der in Absprache aus sozialen Gründen ermäßigt werden kann. Erfolgt eine Lerntherapie über das Jugendamt, wird die Rechnung – von den Eltern abgezeichnet – der jeweiligen Wirtschaftsabteilung des Amtes vorgelegt und gemäß Hilfeplan abgerechnet.
- Absagen von vereinbarten Terminen müssen rechtzeitig erfolgen. Die Stunde wird berechnet, wenn dies nicht der Fall war.
- Zu jeder Stunde wird ein Therapienachweis erstellt, der die durchgeführten Maßnahmen stichpunktartig entthält und von den Eltern gegengezeichnet wird.
- Eine Therapiestunde umfasst 60 Minuten, in der Regel ein- oder zweimal pro Woche. In begründeten Einzelfällen können zwei Stunden hintereinander gehalten oder mehr Stunden verabredet werden.
- Tägliche Hausaufgaben, die 10 Minuten nicht überschreiten, sind ein wichtiger Bestandteil der Therapie. Sie werden mit dem Schüler verabredet und im Therapienachweis festgehalten.